Eidgenössisches Diplom für Komplementärmedizin

Am 9. September 2015 hat das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) das Prüfungsreglement für den Erwerb des eidgenössischen Diploms in Komplementärmedizin gutgeheissen. Es folgt ein kurzer Überblick!

  • 10 November 2018

Eidgenössisches Diplom in Komplementärmedizin

Am 9. September 2015 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) das Prüfungsreglement für den Erwerb des eidgenössischen Diploms in KomplementärTherapie (KT) gutgeheissen.   → Es folgt ein kurzer Überblick!

 

Welche Methoden sind durch die OdA KT (Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie) anerkannt?

Die bestandene höhere Fachprüfung gibt Zugang zur geschützten Berufsbezeichnung KomplementärTherapeutin / KomplementärTherapeut mit eidgenössischem Diplom in den folgenden Fachgebieten:

  • Akupressur Therapie 14.01.16
  • APM-Therapie (Akupunkturmassage-Therapie) 14.01.16
  • AlexanderTechnik 14.01.16
  • Atemtherapie 14.01.16
  • Ayurveda Therapie 09.09.15 (Achtung: die Anforderungen sind nicht dieselben wie für Ayurveda im eidgenössischen Diplom in Naturheilkunde)
  • Bewegungs- und Körpertherapie 04.05.17
  • Craniosacral Therapie 09.09.15
  • Eutonie 09.09.15
  • Feldenkrais Therapie 03.10.16
  • Heileurythmie 14.01.16
  • Kinesiologie
  • Polarity 14.01.16
  • Rebalancing 14.01.16
  • Reflexzonentherapie 03.10.16
  • Shiatsu 09.09.15
  • Strukturelle Integration 14.01.16
  • Yoga Therapie 09.09.15

 

Zulassungsbedingungen zur höheren Fachprüfung (HFP)

Um an dieser höheren Fachprüfung (HFP) für den schweizweit anerkannten Titel teilnehmen zu dürfen, müssen Sie:

  • mindestens über einen Abschluss der Sekundarstufe II oder einen entsprechenden Abschluss verfügen (Gleichwertigkeitsverfahren sind möglich)
  • über das Branchenzertifikat KT verfügen
  • Berufserfahrung im Bereich der KomplementärTherapie vorweisen (2 Jahre, mindestens 50 % Teilzeit, oder 3 Jahre, mindestens 30 % Teilzeit vor Anmeldung zur Prüfung)
  • eine erfolgreiche und von der ?dA KT anerkannte Supervision nachweisen (36 Stunden während den 2 bzw. 3 Jahren vor der Anmeldung)

 

Liste der obligatorischen Ausbildungsmodule für den Erwerb des Branchenzertifikats KT

[table] ,Module, Anzahl Stunden, Inhalt (Auswahl) 1., Tronc Commun KT* (gemeinsamer Ausbildungsteil für KomplementärTherapie), insgesamt 340 Std., besteht aus BG (Berufsspezifische Grundlagen) + SG (Sozialwissenschaftliche Grundlagen) + MG (Medizinische Grundlagen) ,BG: Spezifische Berufliche Grundlagen, 56 Std., Determinanten und Verhalten im Bereich Gesundheit ,SG: Sozio-ökonomische Grundlagen, 104 Std., Psychologie ,MG: Medizinische Grundlagen, 180 Std., Erste Hilfe SRC / Anatomie-Physiologie / Pathologien / Zusammenarbeit mit medizinischen Fachpersonen 2., Behandlungsmethode , insgesamt 500 Std. 3., Praktikum, insgesamt 250 Std. [/table]

* Die GSDS befindet sich zurzeit im Anerkennungsprozess der OdA KT für den Tronc Commun  

Die einzelnen Prüfungen der höheren Fachprüfung

[table] ,Prüfung, Modalität, Dauer 1., Fallstudie, schriftlich, im Voraus durchgeführt (15-20 Seiten) 2., Fachgesprüch zur Fallstudie, mündlich, 45 Min. 3., Analyse und Reflexion über komplexe Arbeitssituationen, mündlich und schriftlich, 30 bzw. 105 Min. 4., Behandlung spezifischer Fachthemen, schriftlich, 105 Min. [/table]

 

Übergangsbestimmungen

    Während 7 Jahren ab Anerkennung der entsprechenden Methode können Personen:
  • welche über ein Branchenzertifikat verfügen → bei der Organisation der Arbeitswelt die Ausfertigung des eidgenössischen Diploms beantragen
  •  
  • welche eine anerkannte Methode schon seit mindestens 5 Jahren mit 30 % Teilzeit oder seit mindestens 4 Jahren mit 50 % Teilzeit praktizieren
  • welche das Branchenzertifikat in einem Gleichwertigkeitsverfahren erworben haben → direkt zur höheren Fachprüfung zugelassen werden

 

Was geschieht mit den Labels EMR und ASCA?

Die Einführung des eidgenössischen Diploms in KomplementärTherapie hebt die Berufsverbände nicht auf. Wer über ein eidgenössisches Diplom verfügt, kann gleichzeitig auch Inhaber einer ASCA- oder EMR-Anerkennung sein (Kumulieren von Titeln und Labels).

*** Wir hoffen, dass dieser Artikel für Sie nützlich war!   Mit GSDS-lichen Grüssen, L. Escariz, Ausbildungsleiterin (Ihre Fragen beantworte ich gerne direkt unter info@gsds.ch)

  Dieser Artikel wurde zuletzt am 22. Juni 2017 aktualisiert.