Eidgenössisches Diplom in Alternativmedizin: Bern sagt OK!

6 Jahre nach der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009, die der Komplementärmedizin einen höheren Stellenwert im schweizerischen Gesundheitswesen einräumte, hat das SBFI einer höheren Fachprüfung (HFP) zugestimmt. Das ist eine europäische Premiere!

  • 10 November 2018

Eidgenössisches Diplom in Alternativmedizin: OK aus Bern!

6 Jahre nach der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009, die der Komplementärmedizin einen höheren Stellenwert im schweizerischen Gesundheitswesen einräumte, hat das SBFI einer höheren Fachprüfung (HFP) zugestimmt.   Das ist eine europäische Premiere! → Es folgt eine kurze Zusammenfassung der Auswirkungen dieses neuen Diploms.  

Welche Fachbereiche sind betroffen?

Die bestandene höhere Fachprüfung gibt Zugang zur geschützten Berufsbezeichnung Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom / Naturheilplraktiker mit eidg. Diplom in den folgenden Fachgebieten:

  • Ayurvedische Medizin
  • Homöopathie
  • Traditionelle chinesische Medizin TCM
  • Traditionelle europäische Medizin TEN (Naturheilkunde)

 

Zulassungsbedingungen zur Prüfung für das eidgenössische Diplom in AM

Um an dieser Prüfung für den schweizweit anerkannten Titel teilnehmen zu dürfen, müssen Sie:

  • Ihr 25. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens über einen Abschluss der Sekundarstufe II oder einen entsprechenden Abschluss verfügen
  • ein sauberes Strafregister haben
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (mindestens 50 % Teilzeit) im betroffenen Fachbereich oder mindestens 3 Jahre (mindestens 30 % Teilzeit) in den 2 bzw. 3 letzten Jahren vor der Anmeldung zur höheren Fachprüfung nachweisen
  • über die Zertifikate der obligatorischen Module (in einer oder mehreren von der OdA AM anerkannten Schulen) oder entsprechende Bescheinigungen verfügen

Liste der für die Anmeldung zur Fachprüfung obligatorischen Module

[table] Module, Anzahl Stunden, Inhalt (nicht vollständig)

  1. Medizinische Grundausbildung, 700 Std., Anatomie - Physiologie / Pathologien / Psychologie / Klinische Untersuchungen / Notfallmassnahmen SRC,
  2. Therapeutischer Fachbereich, 800 Std.,
  3. Gesundheit und Ethik, 28 Std., Gesundheitsförderung / Krankheitsprävention / Berufsgeheimnis
  4. Die Arbeit des Therapeuten, 104 Std., Kommunikation / Struktur der therapeutischen Beziehungen / Unterstützung von Veränderungen
  5. Unternehmensleitung und -verwaltung, 28 Std., Unternehmensgründung / Versicherungen / Buchführung / Gesundheitsgesetzgebung
  6. Praktische Ausbildung, 600 Std., Die Absolvierung von M1 bis M6 ermöglicht den Erwerb des "Zertifikats OdA AM" und gibt Anrecht auf Ausübung des Berufs unter Mentorat (M7)
  7. Berufspraxis unter Mentorat, mind. 2 Jahre bei 50 % Teilzeit & spätestens 5 Jahre nach Erwerb des Zertifikats der OdA AM
[/table]

 

Die einzelnen Prüfungen der höheren Fachprüfung

[table] Prüfung, Modalität, Dauer P1- Fallstudie, schriftlich, 30-40 Seiten P2- Fachgespräch über die Fallstudie, mündlich, 45 Min. P3- Fallbehandlung, mündlich/praktisch und/oder schriftlich, 150 Min. P4- Praktische Arbeit, praktisch/mündlich, maximal 180 Min. [/table]

 

Übergangsbestimmungen

Während höchstens 7 Jahren ab der ersten Durchführung der HFP können Personen, welche die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Nachweis einer beruflichen Tätigkeit im gewählten alternativmedizinischen Fachbereich von mindestens 5 Jahren und
  • Nachweis einer fortlaufenden Grundausbildung in diesem Fachbereich
  • → sich direkt zur Prüfung anmelden.   Während höchstens 3 Jahren ab der ersten Durchführung der HFP müssen Therapeutinnen und Therapeuten, die:
  • berufliche Tätigkeit im gewählten Fachbereich von mindestens 10 Jahren nachweisen können und
  • eine ausreichende berufliche Grundausbildung und Weiterbildung in ihrem Bereich der Alternativmedizin nachweisen können,
  • → für das eidgenössische Diplom nur die Prüfungsmodule P1 und P2 der Prüfung ablegen.

 

Was geschieht mit den Labels EMR und ASCA?

Die Einführung des eidgenössischen Diploms in Alternativmedizin hebt die Berufsverbände nicht auf. Wer über ein eidgenössisches Diplom verfügt, kann gleichzeitig auch Inhaber einer ASCA- oder EMR-Anerkennung sein (kumulieren von Titeln und Labels).

 

Was bringt der Titel Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom / Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom?

Wie alle Titel entspricht er einer reellen Berufsanerkennung und bietet seinen Trägerinnen und Trägern Schutz. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (13. Mai 2015) "werden diese eidgenössischen Diplome in Zukunft Voraussetzung für die kantonalen Berufsausübungsbewilligungen sein".

  Mit GSDS-lichen Grüssen, L. Escariz, Ausbildungsleiterin (Ihre Fragen beantworte ich gerne direkt unter info@gsds.ch)   Dieser Artikel wurde zuletzt am 22. Juni 2017 aktualisiert.   Mehr dazu: